Kindertagespflege


Freie Träger unterstützen

Amtsblatt: 40/2023

Kindestagespflege in Stuttgart

Die freien Träger leisten in der Kindertagesbetreuung in Stuttgart eine sehr wichtige Arbeit. Allein in der Landeshauptstadt befinden sich zwei Drittel der Kindertageseinrichtungen in der Hand von freien Trägern. Wir sind froh, die freien Träger als Partner zu haben und möchten uns als CDU-Gemeinderatsfraktion bei den freien Trägern für die vielfältigen Leistungen gerade in der Kindertagesbetreuung bedanken.

Neben vielen pädagogischen und organisatorischen Themen, mit denen sich Stadtverwaltung, Gemeinderat und freie Träger regelmäßig gemeinsam beschäftigen, ist die Frage einer angemessenen finanziellen Unterstützung der freien Träger durch die Stadt seit vielen Jahren ein Dauerthema – insbesondere während der Beratungen zum Doppelhaushalt.

Als CDU-Fraktion ist uns besonders wichtig, dass die freien Träger und die Stadt in finanzieller Hinsicht ein faires Miteinander praktizieren, damit die freien Träger ihre elementaren Aufgaben für die Stadtgesellschaft fortführen und ausbauen können.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat die Verwaltung ein sehr umfangreiches Haushaltspaket zur Anpassung der Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft vorgelegt. Dieses Haushaltspaket sieht vor, dass die Personalkostenförderung, aber auch die Fördersätze für die Pauschalen für sonstige Aufwendungen deutlich erhöht werden. Allerdings hat die Stadtverwaltung dieses Gesamtpaket nicht in ihren Haushaltsentwurf aufgenommen. Nun muss der Gemeinderat darüber entscheiden.

Die Geschichte des städtischen Haushalts zeigt, dass die Kita-Finanzierung aufgrund ihrer Bedeutung für beide Seiten oft bis zur dritten Lesung intensiv diskutiert und verhandelt wurde. Dies erforderte unzählige bilaterale Gespräche aller Beteiligten – was nicht immer besonders effizient war.

Aus diesem Grund haben wir im Rahmen der Haushaltsberatungen die Einberufung eines Runden Tisches mit allen Beteiligten (einschließlich der Fraktionen) zwischen der ersten und der zweiten Lesung beantragt, damit bis zur dritten Lesung eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann.

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