Stadt Stuttgart handelt


Eritrea-Veranstaltung

Amtsblatt: 33/2023

Importierte Gewalt hat keinen Platz!

Eritreer bewaffnet mit Pflastersteinen, Holzlatten und Eisenstangen, die mit hemmungsloser Gewalt auf unsere Polizistinnen und Polizisten losgehen. Der 16.09.2023 mit kriegsähnlichen Zuständen im Römerkastell war ein Tag, der sich unter keinen Umständen in der Landeshauptstadt wiederholen darf.

Als CDU-Fraktion verurteilen wir die Angriffe auf das Schärfste und fordern Konsequenzen auf allen politischen Ebenen!

Die Stuttgarter Stadtverwaltung können wir bezüglich der Konsequenzen explizit loben, weil sie umgehend unsere Forderung nach einer Absage der kommenden Eritrea-Veranstaltung aufgegriffen hat. Mit Verhandlungsgeschick konnte die Stadt erwirken, dass das geplante Treffen der eritreischen Vereine in Stuttgart am vergangenen Wochenende nicht stattgefunden hat.

Das schnelle Handeln durch die Stadt Stuttgart sehen wir insbesondere deswegen als wichtig an, weil sich die Bürgerinnen und Bürger bei der Migrationsfrage durch die Regierung nicht gehört fühlen, wodurch die Politikverdrossenheit zunimmt. Unser sicherheitspolitischer Sprecher Dr. Markus Reiners hierzu: „Die Stuttgarterinnen und Stuttgarter haben keinerlei Verständnis dafür, dass politische Auseinandersetzungen aus fremden Ländern auf deutschem Boden ausgetragen werden und unsere Polizei für die Wahrung der inneren Sicherheit hierfür den Kopf hinhalten muss.“

Fortführend bedarf es nach den Ausschreitungen am 16.09.2023 im Römerkastell natürlich einer gründlichen Aufarbeitung, beginnend mit einem umfassenden Bericht durch Stadtverwaltung und Polizei. „Nach den heftigen Ausschreitungen bei eritreischen Veranstaltungen in Gießen in den Jahren 2022 und 2023 stellt sich für uns die Frage, warum die Verwaltung vorab die Sicherheitslage rund um die Eritrea-Veranstaltung im Römerkastell so fundamental falsch eingeschätzt hat“, so unser Fraktionsvorsitzender Alexander Kotz.

Final muss der Gesetzgeber im Versammlungsrecht tätig werden, da es aktuell nahezu unmöglich ist, Veranstaltungen wie die eritreische zu verbieten, auch wenn von dieser eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.

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