Schreiben Sie uns Ihre Nachricht, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Fenster schließenDurch die Aussetzung der Wehrpflicht entfällt auch der Ersatzdienst bei der Freiwilligen Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk oder den so genannten „weißen Organisationen“ (DRK, JUH, DLRG etc.). Damit haben die jungen Männer keinen intensiven Anreiz mehr, beispielsweise die Arbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr oder dem Technischen Hilfswerk kennen zu lernen und ihr Engagement dafür zu entdecken.
Aus diesem Grund bitten wir die Verwaltung um die schriftliche Beantwortung und einen mündlichen Bericht im Verwaltungsausschuss zu folgenden Fragen:
1.) Wie hoch ist die aktuelle Zahl (in Personen und in Prozent zur Gesamtstärke) der Ersatzdienstleistenden bei der Freiwilligen Feuerwehr?
2.) Wie hoch war in den letzten Jahren die durchschnittliche Anzahl der Ersatzdienstleistenden bei der Freiwilligen Feuerwehr?
3.) Können alle noch in der Verpflichtungszeit stehenden Personen mit dem Inkrafttreten der Aussetzung der Wehrpflicht sofort ihren Dienst beenden? Wenn ja, wie hoch schätzt die Verwaltung die Quote der Freiwilligen ein, die weiter Dienst tun werden?
4.) Wie hoch ist die Übergangsquote von der Jugendfeuerwehr in den Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr?
5.) Sieht die Feuerwehr durch den Wegfall des Ersatzdienstes Schwierigkeiten, zukünftig ihre Einsatzbereitschaft zu sichern? Und wenn ja, welche Maßnahmen werden ergriffen, um dies auszugleichen?
6.) Wie schätzt die Stadtverwaltung die Folgen der Aussetzung der Wehrpflicht in den anderen Organisationen zum Schutz der Bevölkerung in Stuttgart ein?
Alexander Kotz Jürgen Sauer Prof. Dr. Dorit Loos
Fraktionsvorsitzender