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Fenster schließenSeit den Veränderungen im Baugesetzbuch im Jahr 2010 müssen nicht nur für neue Spielflächen, sondern auch für Sanierungen von Spielflächen Bauanträge beim Baurechtsamt eingereicht werden.
Im Arbeitskreis Spielflächen wurde an mehreren Beispielen dargestellt, dass sich durch diesen zusätzlichen Verwaltungsschritt die Herstellung der sanierten Spielflächen um mehrere Monate verzögert.
Wir fragen:
1. Müssen für alle zu sanierenden Spielflächen, gleich welche Größe, umfassende Pläne eingereicht werden?
2. Gibt es Möglichkeiten bei kleinen Spielflächen einen standardisierten Bauantrag zu stellen?
Wir bitten um Bericht im zuständigen Ausschuss.
Ursula Pfau Iris Ripsam
stv. Fraktionsvorsitzende
Erl. im UTA
am 19.04.2011
Nr. 158